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   BVerwG, 31.07.1981 - 2 WD 26.81   

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https://dejure.org/1981,4968
BVerwG, 31.07.1981 - 2 WD 26.81 (https://dejure.org/1981,4968)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1981 - 2 WD 26.81 (https://dejure.org/1981,4968)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1981 - 2 WD 26.81 (https://dejure.org/1981,4968)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Veruntreuung von Gegenständen der Bundeswehr als schwerwiegendes Dienstvergehen - Verwaltung und Verwahrung der Gegenstände als Nebenpflicht - Dienstgradherabsetzung als unumgängliche Disziplinarmaßnahme - Übernahme der Feststellungen eines zuvor ...

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 27.02.2002 - 2 WD 18.01

    Vielfache Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Vereinbarkeit der

    Diese Umstände, die über eine Ausnutzung fehlender Kontrolle, mangelnder Dienstaufsicht bzw. unterbliebener Überprüfung weit hinaus gehen (vgl. Urteil vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 -), können aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine Rechtfertigung oder Tatmilderung für pflichtwidriges Verhalten eines Soldaten darstellen (Urteile vom 31. Juli 1981 - BVerwG 2 WD 26.81 - und vom 7. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 29.97 -); denn für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Dienstpflichten ist jeder Soldat letztlich allein verantwortlich.
  • BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 31. Juli 1981 - 2 WD 26/81 -, vom 25. Mai 1982 - 2 WD 64/81 - undvom 28. Juli 1982 - 2 WD 13/82).
  • BVerwG, 26.07.1988 - 2 W D 53.87

    Benutzung eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr ohne

    In einem solchen Fall sei regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis zur Grundlage der Maßnahmebemessung zu machen (vgl. BVerwG Urteile vom 23. Juli 1981 - 2 WD 26/81 -, vom 25. Mai 1982 - 2 WD 64/81 -, vom 28. Juli 1982 - 2 WD 13/82 - und vom 26. April 1983 - 2 WD 3/83).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 2 WD 46.81

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Hingegen ist der Soldat in Fällen, in denen die Obhutspflicht des Soldaten für den gestohlenen oder veruntreuten Gegenstand nur eine Aufgabe unter anderen oder sogar nur eine Nebenpflicht war, nur von der Dienstgradlierabsetzung als Regelmaßnahme ausgegangen (vgl. BVerwG Urteil vom 31. Juli 1981 - 2 WD 26/81), wobei sich der Grad der Degradierung nach den Umständen des Einzelfalles richtet.
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